Ein leeres Haus meldet keinen Schaden, und eine Baustelle hat andere Regeln als ein bewohntes Gebäude. Der Agent hält Kontrollen, Anzeigen und Fristen ein, koordiniert Frostschutz, Sicherung und Handwerker und liefert die Akte, mit der Gebäude- und Bauleistungsversicherung zahlen.
Ein unbewohntes Gebäude ist für den Versicherer eine Gefahrerhöhung. Leerstand muss angezeigt werden, und die Bedingungen verlangen Obliegenheiten: das Gebäude genügend häufig kontrollieren, in der kalten Jahreszeit beheizen oder alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren. Wer das nicht nachweisen kann, bekommt den Frostschaden nicht bezahlt.
Während einer Sanierung gelten Baustellenregeln. Heißarbeiten auf dem Dach, offene Leitungen, fremde Betriebe im Haus. Die Gebäudeversicherung muss vom Umbau wissen, die Bauleistungsversicherung deckt das Bauvorhaben, die Betriebshaftpflicht der Handwerker deckt, was sie verursachen.
Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistung, fünf Jahre bei Bauwerken (§ 634a BGB). Ein Wasserschaden im zweiten Jahr nach der Sanierung ist zuerst eine Frage an den Handwerker, dann an den Versicherer. Der Agent hält Abnahmeprotokolle und Fristen je Gewerk fest und stellt die Frage in der richtigen Reihenfolge.
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Jetzt startenDer Agent liefert Leerstandsdaten, Kontrollprotokolle und den Bauablauf. Die Prüfung der Police bleibt bei Ihrem Versicherer.
Unbewohnte Gebäude sind eine Gefahrerhöhung. Ohne Anzeige an den Versicherer und ohne seine Zustimmung ist die Deckung im Schadenfall gefährdet.
Kontrollen in festem Takt, heizen oder entleeren, Meldung von Auffälligkeiten. Der Agent hält den Takt und legt die Nachweise ab.
Deckt unvorhergesehene Schäden am Bauvorhaben während der Bauzeit: Unwetter, Vandalismus, Ausführungsfehler. Sache des Bauherrn, also des Eigentümers.
Der Bauherr haftet für die Baustelle gegenüber Dritten: Passanten, Nachbarn, Besucher. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt das nicht immer.
In Standardverträgen meist ausgeschlossen. Für längeren Leerstand gibt es Zusatzbausteine, die Sie beim Versicherer anfragen.
Fünf Jahre nach der Abnahme (§ 634a BGB) ist der Handwerker zuerst dran. Die Akte mit Abnahmeprotokoll und Gewerkeliste macht daraus einen Anspruch statt einer Diskussion.
naest vermittelt keine Versicherungen und berät nicht zu Deckungen. Die Prüfung der Police bleibt beim Versicherer.
Was der Agent tut, was er nicht tut, und wer am Ende entscheidet.
Das steht in den Versicherungsbedingungen, häufig ab 60 Tagen ohne Nutzung. Die Anzeige an den Versicherer sollte früher erfolgen, nicht später. Der Agent erinnert daran, sobald ein Objekt keine Mieter mehr hat, und bereitet die Anzeige an den Versicherer vor.
Hausmeister, Verwaltung oder ein Sicherheitsdienst aus Ihrem Pool. Der Agent legt den Takt fest, fasst nach, wenn ein Kontrollgang fehlt, und legt Fotos und Zeitpunkt ab. Sensoren für Feuchte und Temperatur ergänzen das, ersetzen es aber nicht.
Auch das ist eine Objektakte: Abnahmeprotokoll, Gewerke, Fristen. Bei einem Schaden prüft der Agent zuerst, ob ein Gewerk in der Gewährleistung ist, und meldet den Mangel dort an, bevor der Versicherer ins Spiel kommt.
Der Generalunternehmer ist für die Baustelle verantwortlich, Sie für das Gebäude und die Police. Der Agent hält die Schnittstelle: Anzeige an den Versicherer, Kontrollen im nicht sanierten Teil, Dokumentation, wenn etwas passiert. Und nach der Abnahme die Fristen.
Jeder Objekttyp hat eigene Schadenmuster, Zuständigkeiten und Klauseln.
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Danke. Wir melden uns mit der Muster-Akte und einem Terminvorschlag.