Laden, Praxis oder Gastronomie unten, Wohnungen oben. Zwei Arten von Mietern, zwei Arten von Verträgen, eine Police, die beides kennen muss. Der Agent koordiniert den Schaden über alle Etagen und liefert die Akte für Gebäudeversicherung, Gewerbemieter und Eigentümer.
Im Wohn- und Geschäftshaus treffen zwei Welten aufeinander. Die Gewerbemieterin im Erdgeschoss hat Öffnungszeiten, Kundschaft und eine eigene Inhaltsversicherung. Die Mieter darüber haben Hausrat und ein Recht auf Mietminderung. Ein Wasserschaden aus dem zweiten Stock trifft beide.
Die Nutzung im Erdgeschoss bestimmt Prämie und Deckung. Ein Restaurant ist für den Versicherer etwas anderes als ein Büro. Wechselt der Mieter und mit ihm die Nutzung, ist das eine Gefahrerhöhung, die angezeigt werden muss (§ 23 VVG). Wer sie vergisst, riskiert die Kürzung.
Gewerbemietverträge übertragen die Instandhaltung oft teilweise auf den Mieter, Dach und Fach bleiben beim Eigentümer. Im Schadenfall muss jemand wissen, welcher Vertrag was sagt. Der Agent hat die Verträge je Einheit hinterlegt und sortiert die Zuständigkeit, bevor der erste Handwerker kommt.
Zehn Minuten Demo, dann die Muster-Akte eines Wohn- und Geschäftshauses, dann Ihre Objekte. Einrichtung und erster Schadenfall kostenlos.
Jetzt startenDer Agent liefert Objektdaten, Nutzungen je Einheit und die Schadenhistorie. Die Prüfung der Police bleibt bei Ihrem Versicherer.
Die Police muss die tatsächliche Nutzung im Erdgeschoss nennen. Aus dem Büro wird ein Café: anzeigen, sonst kürzt der Versicherer wegen Gefahrerhöhung (§ 23 VVG).
Viele Verträge begrenzen den gewerblichen Mietausfall stärker als den für Wohnraum. Bei einem großen Erdgeschoss ist das der teuerste Posten.
Große Scheiben, Türen, Vordächer. Die Gebäudeversicherung deckt Glas meist nur, wenn ein versicherter Fall wie Sturm oder Feuer die Ursache ist. Alles andere braucht die Glasversicherung.
Bruch- und Frostschäden an Zu- und Ableitungen, auch außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück. Bei älteren Objekten die wichtigste Klausel.
Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Schneedruck. Ohne Elementarbaustein bleibt der Kellerschaden am Eigentümer hängen.
Kunden der Gewerbeeinheit sind Besucher Ihres Gebäudes. Der Sturz auf der Außentreppe geht an den Eigentümer, nicht an den Laden.
naest vermittelt keine Versicherungen und berät nicht zu Deckungen. Die Prüfung der Police bleibt beim Versicherer.
Was der Agent tut, was er nicht tut, und wer am Ende entscheidet.
Mieterausbau ist in der Regel Sache des Mieters und seiner Inhaltsversicherung, das Gebäude Sache des Eigentümers. Der Agent hat den Mietvertrag je Einheit hinterlegt und ordnet die Positionen in der Akte zu. Was strittig bleibt, geht mit der Akte an den Fachanwalt, nicht an den Agenten.
Der Agent plant Lärm- und Wasserarbeiten mit den Öffnungszeiten des Gewerbes und informiert den Gewerbemieter vorab. Die Betriebsunterbrechung ist Sache seiner Versicherung, gut geplante Arbeiten sind Ihre.
Wenn sich die Nutzung ändert, ja (§ 23 VVG). Aus einer Boutique wird ein Imbiss: Das ist eine Gefahrerhöhung. Der Agent erinnert bei jedem Mieterwechsel im Erdgeschoss daran und bereitet die Anzeige an den Versicherer vor.
Ja. Praxen haben eigene Anforderungen: Hygiene, Patientendaten, Geräte. Der Agent spricht bei einem Schaden zuerst den Praxisbetreiber an, dann den Rest des Hauses.
Jeder Objekttyp hat eigene Schadenmuster, Zuständigkeiten und Klauseln.
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Danke. Wir melden uns mit der Muster-Akte und einem Terminvorschlag.