Objekte·WEG

Schäden in der WEG, erledigt.

Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, eine Gebäudeversicherung der Gemeinschaft und ein Beirat, der Fragen stellt. Der Agent nimmt die Meldung an, koordiniert Notdienst und Handwerker innerhalb Ihrer Grenzen und liefert die Akte, mit der die Versicherung der WEG zahlt.

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Was eine WEG im Schadenfall besonders macht.

In der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört das Gebäude allen zusammen und jede Wohnung einem allein. Ein Leitungswasserschaden hält sich nicht daran: Die Steigleitung ist Gemeinschaftseigentum, das Parkett darunter Sondereigentum, die Küche der Mieterin Hausrat. Drei Zuständigkeiten, ein Schaden.

Die Gemeinschaft muss das gemeinschaftliche Eigentum zum Neuwert versichern und sich gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Üblicherweise deckt die Gebäudeversicherung der WEG das ganze Gebäude einschließlich des Sondereigentums. Den Hausrat der Bewohner deckt sie nicht.

Die Verwaltung darf Maßnahmen treffen, die zur Abwendung eines Nachteils nötig sind, ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Alles darüber braucht die Eigentümer. Der Agent hält beides auseinander: Er beauftragt bis zu der Grenze, die Sie festlegen, und bereitet den Rest so auf, dass Beirat und Versammlung entscheiden können.

Der nächste Rohrbruch in der WEG. Erledigt, bevor der Beirat fragt.

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Typische Schäden in der WEG.

  • Leitungswasser über mehrere Einheiten.Rohrbruch im dritten Stock, Nässe bis ins Erdgeschoss. Jede Wohnung hat einen anderen Eigentümer, jeder will wissen, wer zahlt. Der Agent trennt Gemeinschafts- und Sondereigentum in der Akte, bevor die Frage auf der Versammlung landet.
  • Rückstau und Starkregen im Keller.Kellerabteile, Technikraum, Aufzugsschacht. Ohne Elementardeckung zahlt niemand, ohne funktionierende Rückstauklappe kürzt der Versicherer. Der Agent kennt beides je Objekt.
  • Sturm am Dach und an der Fassade.Abgedeckte Ziegel, gelöste Fassadenplatten, Verkehrssicherung am nächsten Morgen. Erstmaßnahmen sind Verwaltungssache, die Dokumentation entscheidet über die Regulierung.
  • Brand in einer Einheit, Rauch im Treppenhaus.Feuerwehr, Sperrung, Gutachter, Sanierung in Gemeinschafts- und Sondereigentum. Der längste Fall mit den meisten Beteiligten. Hier zählt, dass vom ersten Tag an eine Akte geführt wird.
Zuständigkeiten · WEG
MeldetBewohner, Beirat, Hausmeister
Beauftragt NotdienstVerwaltung, bis zur Grenze (§ 27 WEG)
Entscheidet über SanierungEigentümer per Beschluss, Beirat vorab informiert
Zahlt Gebäude und SondereigentumGebäudeversicherung der WEG
Zahlt HausratHausratversicherung der Bewohner
Trägt den SelbstbehaltGemeinschaft nach Verteilerschlüssel (BGH V ZR 69/21)

Worauf es bei der Police der WEG ankommt.

Der Agent liefert Objektdaten und Schadenhistorie. Die Prüfung der Police bleibt bei Ihrem Versicherer.

Gleitender Neuwert

Die Versicherungssumme wächst mit dem Baupreisindex mit. Feste Summen aus den 2010er-Jahren sind heute zu niedrig, und der Versicherer zahlt dann nur anteilig.

Leitungswasser samt Rohrnetz

Bruch- und Frostschäden an Zu- und Ableitungen, auch außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück. Bei älteren Objekten die wichtigste Klausel.

Elementar

Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Schneedruck. Ohne Elementarbaustein bleibt der Kellerschaden am Eigentümer hängen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Verkehrssicherung an Wegen, Treppen und Dach. Für die WEG gesetzlich vorgesehen (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG) und im Winter der häufigste Anspruch.

Sondereigentum ausdrücklich eingeschlossen

Die Gebäudeversicherung sollte das Sondereigentum ausdrücklich mitversichern, damit im Schadenfall nicht zwei Versicherer streiten.

Keine Sanierungsauflage nach dem ersten Schaden

Manche Verträge verlangen nach einem Leitungswasserschaden die Sanierung des gesamten Rohrnetzes. Für eine WEG mit 40 Einheiten ist das ein Beschluss über Hunderttausende.

naest vermittelt keine Versicherungen und berät nicht zu Deckungen. Die Prüfung der Police bleibt beim Versicherer.

Fragen aus der WEG-Verwaltung.

Was der Agent tut, was er nicht tut, und wer am Ende entscheidet.

Wer gibt im Schadenfall frei, die Verwaltung oder die Eigentümer?

Notmaßnahmen und Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung darf die Verwaltung selbst (§ 27 Abs. 1 WEG). Sie legen im Agenten fest, bis zu welchem Betrag und mit welchen Betrieben. Darüber hinaus bereitet der Agent Beschlussvorlagen mit Angeboten und Fotos vor, entschieden wird auf der Versammlung oder im Umlaufverfahren.

Was bekommt der Beirat zu sehen?

Einen Link mit Stand, Kosten und Akte je Schaden. Keine App, kein Login. Der Beirat sieht, was Sie freigegeben haben und was der Versicherer regulieren soll, bevor er fragt.

Der Schaden ist im Sondereigentum entstanden. Wer trägt den Selbstbehalt?

Nach dem BGH (Urteil vom 16.09.2022, V ZR 69/21) ist der Selbstbehalt der Gebäudeversicherung eine gemeinschaftliche Kostenposition und wird nach dem allgemeinen Verteilerschlüssel umgelegt, auch wenn der Schaden im Sondereigentum entstanden ist. Ob die Gemeinschaftsordnung etwas anderes regelt, prüft im Zweifel ein Anwalt, nicht der Agent.

Läuft das auch, wenn Eigentümer ihre Wohnungen vermieten?

Ja. Der Agent kennt je Einheit, ob der Bewohner Eigentümer oder Mieter ist, und spricht die Meldung entsprechend an: Hausrat, Mietminderung, Sondereigentum. Der vermietende Eigentümer bekommt den Stand seiner Einheit, nicht die Akte der ganzen Gemeinschaft.

Weitere Objekttypen

Jeder Objekttyp hat eigene Schadenmuster, Zuständigkeiten und Klauseln.

Die nächste Versammlung kommt. Diesmal mit einer Akte, die bezahlt wurde.

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Danke. Wir melden uns mit der Muster-Akte und einem Terminvorschlag.

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